Grundsätzlich gibt es in Österreich, neben den verfügbaren Mitteln der Flüchtlinge, keine spezielle Unterstützung beim Aufbringen der Miete. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte können unter Umständen Wohnbeihilfe beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Für AsylwerberInnen (und häufig auch subsidiär Schutzberechtigte, die in der Grundversorgung sind) besteht keine Möglichkeit auf Wohnbeihilfe.
Da Asylberechtigte österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind, können sie ebenso Wohnbeihilfe beantragen. Einschränkungen ergeben sich jedoch durch die jeweiligen Voraussetzungen in den Bundesländern: So ist es in Oberösterreich und Tirol notwendig, bereits 5 Jahre seinen Hauptwohnsitz im Bundesland zu haben. In der Steiermark ist der Antrag für Asylberechtigte möglich, bei Flüchtlingen in der Grundversorgung (Subsidiär Schutzberechtigte!) kann die Beihilfe jedoch nicht zusätzlich zum Mietzuschuss (Grundversorgung) beantragt werden. In Wien bedarf es für Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechitgte eines Nachweises, dass bereits ein Jahr ein Erwerbseinkommen (mindestens in der Höhe der Mindestsicherung) bezogen wurde, um Wohnbeihilfe zu beantragen. Asylberechtigte (nicht Subsidiär Schutzberechtigte) erhalten in Wien erst nach 5 Jahren Anrecht auf eine Gemeindebauwohnung. In Vorarlberg bekommen Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte nur Wohnbeihilfe, wenn sie ein Einkommen aus einer Vollzeitbeschäftigung nachweisen können (in Ausnahmen zählen auch Teilzeitanstellungen). In Salzburg ist die Wohnbeihilfe vor allem an den geförderten Wohnbau geknüpft, für dessen Wohnraum mit langen Wartezeiten gerechnet werden muss. Die “erweiterte Wohnbeihilfe” in Salzburg kann jedoch auch von Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten beantragt werden.
Die Hürden, eine Beihilfe zu bekommen, sind somit für Asylberechtigte höher als für Staatsbürger, da sie manche Voraussetzung nicht erfüllen können. Auch im Burgenland, Kärnten und Niederösterreich kann Wohnbeihilfe beantragt werden. Es sollten jedoch vor der Beantragung der Wohnbeihilfe weitere Informationen von der zuständigen Stelle im betreffenden Bundesland eingeholt werden.
Sollte es für Sie nicht möglich sein, Wohnraum so günstig anzubieten, können Sie versuchen die Miete durch Spenden einzunehmen.